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Insolvenz- und Rettungsverfahren in Frankreich
Eine weitere Nachbesserung der Reform des Kollektivverfahrens

Nachdem das französische Kollektivverfahren mit dem Reformgesetz (Loi de sauvegarde) umfassend reformiert und 2008 erstmals ergänzt wurde, erfolgten kürzlich mit der Regierungsverordnung vom 12.3.2014 weitere Nachbesserungen. Dieser Beitrag stellt die wesentlichen Einzelheiten der Nachreform dar.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2015.01.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7784
Ausgabe / Jahr: 1 / 2015
Veröffentlicht: 2015-01-12
Dokument Insolvenz- und Rettungsverfahren in Frankreich