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Inklusion als Menschenrecht
Was bedeutet das konkret im wissenschaftlichen Alltag und für die wissenschaftliche Karriere?

Seit 2008 ist Inklusion durch die United Nations in Deutschland als Menschenrecht festgesetzt. Das bedeutet auch, dass alle Menschen mit Behinderung das Recht auf Bildung haben und dieses Recht auch ohne Benachteiligung verwirklichen können. Welche Grundlagen finden sich dazu im deutschen Hochschulrecht?

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 0945-5604
Ausgabe / Jahr: 4 / 2020
Veröffentlicht: 2020-04-01
Dokument Inklusion als Menschenrecht