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Informationspflichten des Reiseveranstalters bezüglich Corona-Einreisehindernissen – Haftungsrisiken bei Verstößen

Reiserechtliche Informationspflichten des Reiseveranstalters haben eine sehr hohe Priorität für das Gelingen der jeweiligen Pauschalreise und zum Schutz des Reisenden, so nach bisherigem wie auch nach dem ab 1.7.2018 geltenden Pauschalreiserecht. Umfang und Details dieser Informationspflichten beschäftigten seit jeher die Gerichte bis hin zum BGH. Besondere Brisanz ergibt sich aus den Informationspflichten des Reiseveranstalters zu immer wieder geänderten und immer wieder neuen Corona-Einreisehindernissen und formalen Einreisevoraussetzungen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.09.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 9 / 2021
Veröffentlicht: 2021-09-08
Dokument Informationspflichten des Reiseveranstalters bezüglich Corona-Einreisehindernissen – Haftungsrisiken bei Verstößen