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Infomationen aus der Rechtsprechung

  • Klage gegen das Land Hessen wegen Änderung des Luftreinhalteplans für die Stadt Darmstadt mit dem Ziel der Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionswertes für NO2 in Höhe von 40 µg/m3 ist zulässig und begründet
  • Klage auf Durchführung von straßenverkehrsbezogenen Maßnahmen zur Verringerung der Feinstaubbelastung in Herne abgewiesen
  • Lichtimmissionen von „City-Board“ für Anwohner zumutbar

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 4 / 2012
Veröffentlicht: 2012-12-07
Dokument Infomationen aus der Rechtsprechung