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Immissionsschutz bei energietechnischen Anlagen
Umsetzung der 26. BImSchV und 26. BImSchVVwV

Zur Sicherstellung der Schutzanforderungen gegenüber dem Schutzgut Mensch sowie Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder, wurde die 26. BImSchV verfasst. Folgend wird ein Überblick zu den wichtigsten Grundlagen und Einsatzgebieten an Gleichstrom-, Niederfrequenz- als auch Hochfrequenzanlagen dieser Verordnung vermittelt und ein Einblick in die Umsetzung gewährt. Besonderes Augenmerk wird auf die Berücksichtigung von Strahlungsquellen verschiedenster Frequenz gelegt. Weiterhin wird zur Konkretisierung der 26. BImSchV die darauf aufbauende Verwaltungsvorschrift 26. BImSchVVwV erläutert. Diese hat das Ziel, die konkrete Umsetzung des in der 26. BImSchV geforderten Minimierungsgebotes zu spezifizieren, um einen sachgerechten bundeseinheitlichen Vollzug zu gewährleisten. Folgend werden die wichtigsten Begrifflichkeiten und Zusammenhänge der Verwaltungsvorschrift vorgestellt. Der Fokus dieses Beitrags liegt dabei auf der Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses der Zusammenhänge und Rahmenbedingungen der Dokumente sowie der praktischen Umsetzung und der Illustration anhand von Beispielen der Hoch- und Höchstspannungstechnik.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2018.03.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 3 / 2018
Veröffentlicht: 2018-08-28
Dokument Immissionsschutz bei energietechnischen Anlagen