• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

III. Widerstreitende Steuerfestsetzung

Ein in der Praxis der Außenprüfungen stets wieder kehrende Thema sind die Folgen widerstreitender Steuerfestsetzungen. Deshalb soll die Aufmerksamkeit gelenkt werden auf folgenden Fall: Die Änderung eines Steuerbescheides gemäß § 174 Abs. 4 AO kommt nur in Betracht, wenn der Antrag oder Rechtsbehelf des Steuerpflichtigen spezifisch auf die Änderung des vorausgegangenen Bescheides gerichtet war.

AO § 174 Abs. 4.

BFH-Urteil vom 11. Mai 2010 – IX R 25/09

Seiten 326 - 327

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2010.11.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 11 / 2010
Veröffentlicht: 2010-10-26
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument III. Widerstreitende Steuerfestsetzung