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III. Bemessungsgrundlage für AfA nach Einlage zum Teilwert

Die Differenz zwischen dem Einlagewert und den vor der Einlage bei den Überschusseinkunftsarten bereits in Anspruch genommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Absetzungen ist Bemessungsgrundlage für AfA nach Einlage eines bisher im Privatvermögen befindlichen vermieteten Gebäudes in ein Betriebsvermögen.

EStG 2001 § 7 Abs. 1 Satz 4

BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 – VIII R 46/07

Seiten 238 - 239

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2010.08.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 8 / 2010
Veröffentlicht: 2010-07-29
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