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III. Auswärtstätigkeit bei Beschäftigung in weiträumigem Waldgebiet – Dauerhafte betriebliche Einrichtung – Waldgebiet als Arbeitsstätte bzw. als Tätigkeitsmittelpunkt

Ein weiträumiges Arbeitsgebiet ohne jede ortsfeste, dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, wie etwa ein aus­gedehntes Waldgebiet, ist keine regelmäßige Arbeitsstätte.

EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1, § 9 Abs. 5, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 1, 2, 3.

BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 – VI R 20/09

Seiten 30 - 32

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.01.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 1 / 2011
Veröffentlicht: 2011-01-10
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Dokument III. Auswärtstätigkeit bei Beschäftigung in weiträumigem Waldgebiet – Dauerhafte betriebliche Einrichtung – Waldgebiet als Arbeitsstätte bzw. als Tätigkeitsmittelpunkt