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II. Zur Abgrenzung: Arbeitgeberbeitrag zu einer Direktversicherung

Mit der vom VI. Senat offen gelassenen Frage des Zuflusses musste sich der IX. Senat bei der Leistung für eine Direktversicherung beschäftigen.

Der Arbeitgeber leistet einen Beitrag für eine Direktversicherung seines Arbeitnehmers grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem er seiner Bank einen entsprechenden Überweisungsauftrag erteilt.

EStG § 40b Abs. 1 und 2; § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; LStDV § 2 Abs. 2 Nr. 3.

BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 – IX R 7/05

Seiten 370 - 371

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2005.12.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 12 / 2005
Veröffentlicht: 2005-12-01
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