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II. Zum Verhältnis der Entnahme und dem sog. Einheitlichkeitsgrundsatz bei der Umqualifikation eines betrieblich genutzten Gebäudeteils

Ein zunächst betrieblich genutzter Gebäudeteil verliert seine Eigenschaft als Betriebsvermögen nicht dadurch, dass er zu fremden Wohnzwecken vermietet wird und sich in dem Gebäude ein weiterer zu fremden Wohnzwecken vermieteter Gebäudeteil befindet, der zum Privatvermögen gehört.

EStG § 4 Abs. 1 Sätze 2 und 4

BFH-Urteil vom 10. November 2004 XI R 31/03

Seiten 150 - 151

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2005.05.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 5 / 2005
Veröffentlicht: 2005-05-01
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