II. Vorsteuerabzug für privat genutzten Gebäudeteil („Seeling“ Altfall)
UStG §§ 15 Abs. 2, 4 Nr. 12
1. Wird ein von einer GmbH bebautes Grundstück teilweise dem Geschäftsführer zu Wohnzwecken überlassen, so scheidet ein Vorsteuerabzug für den Wohnteil gemäß § 15 Abs. 2 UStG aus, wenn dieser steuerfrei vermietet wurde.
2. Das Recht zur Nutzung zu Wohnzwecken aufgrund des Arbeitsvertrags des Geschäftsführers kann Teilentgelt für seine Arbeitsleistung darstellen.
BFH-Urteil vom 18. Februar 2016 – V R 23/15
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2016.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-07-05 |