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II. Reiseleistungen an Schulen, Universitäten und Vereine

1. Reiseleistungen durch Reisebüros an Schulen und Universitäten sind nicht nach § 4 Nr. 23 UStG (Gewährung von Beherbergung und Beköstigung) steuerfrei.

2. Der Unternehmer kann sich nach der Rechtsprechung des EuGH-Urteils vom 26. September 2013 C-189/11, Kommission/Spanien (UR 2013, 835) auf Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG berufen, der entgegen der inländischen Regelung des § 25 UStG über die Margenbesteuerung nicht darauf abstellt, ob die Reiseleistung an einen Endverbraucher und nicht an einen Unternehmer erbracht worden ist.

UStG § 4 Nr. 23, § 25 Abs. 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. h und i, Art. 26

BFH-Urteil vom 21. November 2013 – V R 11/11

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2014.05.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 5 / 2014
Veröffentlicht: 2014-04-30
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