• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

II. Feststellung gewerblichen Grundstückshandels nach objektiven Kriterien

Maßgeblich für die steuerrechtliche Qualifizierung einer Tätigkeit ist nicht die vom Steuerpflichtigen subjektiv vorgenommene Beurteilung und die angegebene Bezeichnung, sondern vielmehr die Wertung nach objektiven Kriterien. Deshalb ist gewerblicher Grundstückshandel nicht allein deshalb zu bejahen, weil der Steuerpflichtige beim FA und seiner Gemeindebehörde einen Gewerbebetrieb anmeldet und Dritten gegenüber erklärt, er sei gewerblicher Grundstückshändler.

EStG § 15 Abs. 2

BFH-Urteil vom 18. August 2009 – X R 25/06

Seiten 360 - 362

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2009.12.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 12 / 2009
Veröffentlicht: 2009-12-10
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument II. Feststellung gewerblichen Grundstückshandels nach objektiven Kriterien