• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

II. Erstmalige gesonderte Verlustfeststellung bei negativem Gesamtbetrag der Einkünfte

1. Bezugspunkt für eine Änderung der bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichenen Verluste ist nicht der Einkommensteuerbescheid, sondern grundsätzlich der Verlustfeststellungsbescheid des Verlustentstehungsjahres (Anschluss an das BFH-Urteil vom 17. September 2008 IX R 70/06, BFHE 223, 50).

2. Ist der verbleibende Verlustabzug erstmals gesondert festzustellen, ist der „bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichene Verlust“ nach den einschlägigen materiell-rechtlichen Regelungen in § 10d EStG zu bestimmen.

EStG § 10d Abs. 3 (neue Fassung: § 10d Abs. 4).

BFH-Urteil vom 14. Juli 2009 – IX R 52/08

Seiten 334 - 335

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2009.11.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 11 / 2009
Veröffentlicht: 2009-11-10
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument II. Erstmalige gesonderte Verlustfeststellung bei negativem Gesamtbetrag der Einkünfte