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II. Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung

1. Der Veräußerungsgewinn i.S. von § 17 Abs. 2 EStG entsteht grundsätzlich im Zeitpunkt der Veräußerung, unabhängig davon, dass der Kaufpreis gestundet wird.

2. Eine wahlweise Zuflussbesteuerung des Veräußerungsgewinns i.S. von § 17 Abs. 2 EStG kommt nur in Betracht, wenn die wiederkehrenden Zahlungen Versorgungscharakter haben.

EStG § 11, § 17.

BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 – IX R 45/09

Seiten 324 - 326

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2010.11.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 11 / 2010
Veröffentlicht: 2010-10-26
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Dokument II. Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung