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I. Zur Abschreibung von Kapitalbeteiligungen, eigenkapitalersetzenden Darlehen und Sanierungszuschüssen

1. Für die Bemessung des Teilwerts von Anteilen an einer Betriebskapitalgesellschaft ist eine Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen anzustellen.

2. Der Teilwert eines eigenkapitalersetzenden Darlehens, das der Betriebskapitalgesellschaft von der Besitzgesellschaft gewährt worden ist, ist nach denselben Kriterien zu bestimmen, die für die Bewertung der Kapitalanteile gelten.

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2

BFH-Urteil vom 6. November 2003 – IV R 10/01

Seiten 146 - 148

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2004.05.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 5 / 2004
Veröffentlicht: 2004-05-01
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Dokument I. Zur Abschreibung von Kapitalbeteiligungen, eigenkapitalersetzenden Darlehen und Sanierungszuschüssen