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I. Verlustausgleichsbeschränkung nach § 2b EStG 1999 verfassungsgemäß

Die Verlustausgleichsbeschränkung von negativen Einkünften aus der Beteiligung an einer Gesellschaft gemäß § 2b EStG 1999 ist in den Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar, in denen den Anlegern auf Grund einer im Werbe- bzw. Verkaufsprospekt ausgewiesenen fiktiven gesellschafterbezogenen Steuerberechnung in Aussicht gestellt worden ist, dass sie bereits im ersten Jahr der Beteiligung auf Grund einer Verlustzuweisung einen Steuervorteil mindestens in Höhe des eingesetzten Kapitals erhalten.

GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, EStG 1999 § 2b

BFH-Urteil vom 22. September 2016 – IV R 2/13 (FG Baden-Württemberg vom 22. November 2012 5 K 1281/08)

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.02.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 2 / 2017
Veröffentlicht: 2017-02-07
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