I. Keine fortdauernde Einkünfteerzielungsabsicht bei der Veräußerung einer vermieteten Immobilie an eine die Vermietung fortsetzende – teilweise personenidentische – gewerblich geprägte KG
Spricht es gegen die Einkünfteerzielungsabsicht, wenn der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs – von in der Regel bis zu fünf Jahren – seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußert, so auch dann, wenn er seine vermietete Immobilie in einem entsprechenden Zeitraum an eine die Vermietung fortführende gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) veräußert, an der er selbst beteiligt ist (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580).
§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO;
§ 15 Abs. 1 EStG 1990;
§ 15 Abs. 2 Nr. 2 EStG 1990;
§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG 1990;
§ 22 Nr. 2 EStG 1990;
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG 1990
BFH-Urteil vom 3. März 2011 – IX R 50/10
Seiten 207 - 209
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.07.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-06-29 |