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I. Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft

Das FG prüft den Inhalt einer erteilten verbindlichen Auskunft nur darauf, ob die gegenwärtige rechtliche Einordnung des – zutreffend erfassten – zur Prüfung gestellten Sachverhalts in sich schlüssig und nicht evident rechtsfehlerhaft ist.

AO § 89 Abs. 2; FGO § 102.

BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 – IX R 11/11

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2012.09.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 9 / 2012
Veröffentlicht: 2012-08-30
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