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I. Einkünfteerzielungsabsicht bei langfristiger Renovierung

Eine vorangegangene Vermietung von später in einer größeren Wohneinheit aufgegangenen Wohnräumen entfaltet keine Indiz­wirkung für eine Einkünfteerzielungsabsicht bezogen auf das Gesamtobjekt.

EStG § 2 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

BFH-Urteil vom 11. August 2010 – IX R 3/10

Seiten 27 - 30

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.01.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 1 / 2011
Veröffentlicht: 2011-01-10
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Dokument I. Einkünfteerzielungsabsicht bei langfristiger Renovierung