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I. Anforderungen an leichtfertiges Handeln im Binnenmarkt

Der Unternehmer handelt bei Inanspruchnahme der Steuerfreiheit nach § 6a UStG nur dann leichtfertig i.S. von § 378 AO, wenn es sich ihm zumindest aufdrängen muss, dass er die Voraussetzungen dieser Vorschrift weder beleg- und buchmäßig noch objektiv nachweisen kann.

UStG § 6a; AO §§ 173, 370, 378

BFH-Urteil vom 24. Juli 2014 – V R 44/13

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2014.11.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 11 / 2014
Veröffentlicht: 2014-10-28
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