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I. Ablösekosten eine Erbbaurechts als Herstellungskosten des neuen Gebäudes

Aufwendungen eines erbbauverpflichteten Grundstückseigentümers zur Ablösung des Erbbaurechts zählen zu den Herstellungskosten des anschließend auf dem Grundstück nach dem Abriss der vorhandenen Bebauung neu errichteten Gebäudes.

EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, § 7 Abs. 1.

BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 – VI R 24/05

Seiten 165 - 166

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2006.05.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 5 / 2006
Veröffentlicht: 2006-05-01
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Dokument I. Ablösekosten eine Erbbaurechts als Herstellungskosten des neuen Gebäudes