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Hausverbote im Sozialrecht
– Legitimationsgrundlage, Zuständigkeiten und Rechtsweg –

Ein Leistungsträger im Bereich der Grundsicherung hat es nicht nur mit mündigen Bürgern zu tun. Wo es mit dem Geld nicht so „klappt“, liegen oft die Nerven blank. Beleidigungen, Sachbeschädigungen, Bedrohungen und Tätlichkeiten rücken als unerfreuliche Randerscheinungen ins Bewusstsein und verlangen eine behördliche Antwort. Rechtsbewusstsein und klare rechtliche Regelungen sind deshalb gerade in diesem Bereich erforderlich. Der Aufsatz beleuchtet diese Zusammenhänge und spricht sich hierbei gegen die – noch – herrschende Meinung aus.

Seiten 710 - 713

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.12.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 12 / 2008
Veröffentlicht: 2008-12-10
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Dokument Hausverbote im Sozialrecht