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Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begr. v. Wolfgang Stammler, Adalbert Erler, Ekkehard Kaufmann. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Aufl., hg. v. Albrecht Cordes, Heiner Lück, Dieter Werkmüller unter philologischer Mitarbeit von Ruth Schmidt-Wiegand, 1. Lieferung (Aachen-Anarchismus), Erich Schmidt, Berlin 2004, 112 Seiten

Die interdisziplinäre Bedeutung des HRG bedarf heute keiner besonderen Erläuterung mehr, da die zwischen 1964 und 1998 erschienenen fünf Bände der ersten Auflage den Nutzen des Handbuchs erwiesen haben und es zu einer unentbehrlichen Informationsquelle geworden ist. Umso mehr erfreut das Erscheinen einer überarbeiteten und ergänzten Neuauflage seit 2004, die etwa 2024 abgeschlossen sein soll. Sie ist auf sechs Bände zu je acht Lieferungen geplant. Neue Herausgeber, Albrecht Cordes und Heiner Lück, sind in das Team aufgenommen. Dieter Werkmüller und Ruth Schmidt-Wiegand wirken weiterhin mit, Rechtshistoriker und eine rechtsgeschichtlich besonders ausgewiesene Philologin. Die Herausgeber vertreten gemeinsam ein Konzept, das von den Grundsätzen der ersten Auflage nicht prinzipiell abweicht. D. h. der Informationsrahmen ist zwar von der Antike bis in die Gegenwart gespannt, aber der Schwerpunkt liegt weiterhin auf der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Rechtsgeschichte. Die Entscheidung für die Neubearbeitung des Handbuchs unmittelbar nach Abschluss der ersten Auflage sollte keineswegs als Signal dafür verstanden werden, dass die 1998 abgeschlossenen Bände überholt und unzulänglich seien. Sie behalten nach wie vor ihren Wert. Die Neubearbeitung soll, abgesehen von Aktualisierungen aufgrund neuerer Forschung und bibliographischer Ergänzungen, Umfangsdisproportionen ausgleichen, da in vielen Fällen wegen einer zunächst begrenzteren, später erweiterten Planung (fünf statt drei Bände) die Artikel zu Anfang knapper bemessen wurden als in den späteren Bänden; außerdem ist die Berücksichtigung neuer Themen der Rechtsgeschichte und ein autoreferenzieller Blick auf die rechtshistorische Forschung vorgesehen. Während die Romanisierung des Rechts und die Kanonistik bereits wichtige Gesichtspunkte der ersten Auflage waren, die beibehalten werden, bildet die Öffnung für rechtsgeschichtliche Phänomene des 19. und 20. Jahrhunderts ein Novum (z. B. „Alliiertes Recht“), ebenso eine Horizonterweiterung durch Übersichtsartikel zu den einzelnen europäischen Ländern (vgl. Vorwort zur 2. Aufl., S. II). Auf diese kann man besonders gespannt sein. Wie die Realisierung der programmatischen Erweiterungen aussieht, lässt sich nach Lektüre der 1. Lieferung, auf der meine Besprechung basiert, noch nicht recht ermessen. Einen Gesamtüberblick über die geplanten Lemmata und ihre Bearbeiter, soweit sie schon feststehen, kann man der Internetseite des HRG entnehmen (http://www.hrgdigital.info). Abgesehen von den neu hinzukommenden Lemmata werden alle Artikel der ersten Auflage überarbeitet oder neugefasst.

Seiten 151 - 152

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7806.2009.01.16
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7806
Ausgabe / Jahr: 1 / 2009
Veröffentlicht: 2009-04-24
Dokument Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begr. v. Wolfgang Stammler, Adalbert Erler, Ekkehard Kaufmann. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Aufl., hg. v. Albrecht Cordes, Heiner Lück, Dieter Werkmüller unter philologischer Mitarbeit von Ruth Schmidt-Wiegand, 1. Lieferung (Aachen-Anarchismus), Erich Schmidt, Berlin 2004, 112 Seiten