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Haftungssituationen bei ausländischen Gesellschaften, insbesondere am Beispiel der Limited – Teil II –

Viele Existenzgründer, Kleingewerbetreibende oder auch Personen, die eine Gesellschaftsform für eine Haftungsbegrenzung bevorzugen, suchen wegen des hohen Kapitalaufwands (Mindestkapital 25.000 Euro), der hohen Gründungskosten und der bürokratischen Hürden nach einer echten Alternative zur deutschen GmbH. Die praktische Lösung sah die Verwendung einer ausländischen Gesellschaft in Deutschland vor, die sich aufgrund der im EG-Vertrag garantierten Niederlassungsfreiheit anbot und denkbar einfach erscheint: Der Unternehmer gründet anstatt einer deutschen GmbH eine vergleichbare Gesellschaft im europäischen Ausland und betreibt seine Geschäftstätigkeit fortan ausschließlich über eine Zweigniederlassung in Deutschland.

Das Auftreten solcher Gesellschaften in Deutschland führte in der Vergangenheit allerdings regelmäßig zu Schwierigkeiten, weil die Zivilgerichtsbarkeit in der Vergangenheit die so genannte „Sitztheorie“ vertrat, wonach eine Verlagerung des tatsächlichen Verwaltungssitzes der Gesellschaft nach Deutschland dazu führte, dass die Gesellschaft praktisch nicht mehr existierte. Der BGH vom 13.3.2003 hat nun endlich seine Rechtsprechung an die höchstrichterliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes angepasst.

Aufgrund der Entscheidungen des EuGH zur Niederlassungsfreiheit können ausländische Gesellschaften in Deutschland ohne zusätzliche behördliche Auflagen aktiv tätig sein. Damit werden Gesellschaftsformen aus dem europäischen Ausland mit einem auf einen Euro abgesenkten Mindestkapital möglich. Aufgrund dieser EuGH-Entscheidungen sind die im Ausland gegründeten Kapitalgesellschaften mit Geschäftsleitung im Inland den inländischen Kapitalgesellschaften gleichzustellen und eine Steuersubjektqualifikation bzw. -einordnung durch den sog. Rechtstypenvergleich kann damit entfallen.

Seiten 285 - 290

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2005.10.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 10 / 2005
Veröffentlicht: 2005-10-01
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