Haftung des Steuerberaters für Schäden aus Insolvenzverschleppung
BGH erhöht erneut Anforderungen an Steuerberater und verschärft Haftungsrisiken
Der BGH hat sich erneut mit der Frage beschäftigt, ob und wann den Steuerberater eine Haftung trifft, wenn dieser seine Mandanten nicht auf eine drohende Insolvenz hinweist. In seinem letzten Urteil aus dem Jahr 2013 hatte der BGH entschieden, dass es grundsätzlich nicht Aufgabe des mit der allgemeinen steuerlichen Beratung einer GmbH beauftragten Steuerberaters sei, die Gesellschaft bei einer Unterdeckung in der Handelsbilanz auf die Überprüfung einer möglichen Insolvenzreife hinzuweisen und ggf. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. An dieser Rechtsprechung hält der BGH nunmehr nicht uneingeschränkt fest.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2017.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-05-03 |