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Gruppenschutzimpfung gleich Gruppenzwang?
Die Bedeutung von beruflich bedingten Impfschäden für das Arbeitsunfallrecht nach dem SGB VII

Gruppenschutzimpfungen, wie die Grippeimpfungen, erfreuen sich seit den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts zunehmender Popularität. Die Grippeimpfung ist eine vorbeugende Maßnahme zur Verhinderung einer Influenza-Erkrankung („echte Grippe“). Eine Empfehlung für die Impfung gilt vor allem für Risikopersonen (Säuglinge, alte Menschen, Personen mit geschwächtem Immunsystem, Schwangere), Mitarbeiter im Gesundheitswesen und Personen, die häufig mit Kranken in Kontakt kommen. Deswegen wird die Teilnahme an einer Grippeschutzimpfung zunehmend von Arbeitgebern empfohlen und initiiert, deren Mitarbeiter häufigen Kontakt mit Kunden und / oder Geschäftspartnern haben.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.02.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 2 / 2017
Veröffentlicht: 2017-01-06
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Dokument Gruppenschutzimpfung gleich Gruppenzwang?