• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Grundsicherung: Unionsbürger

Eine schwangere Unionsbürgerin, die sich bei zeitnaher Geburt des Kindes auch auf ein Aufenthaltsrecht wegen einer bevorstehenden Familiengründung im Bundesgebiet berufen kann, ist nicht von SGB II-Leistungen ausgeschlossen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.10.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 10 / 2013
Veröffentlicht: 2013-09-30
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Grundsicherung: Unionsbürger