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Grundsicherung: Klagerücknahmefiktion / Zulassungsbedürftigkeit der Berufung

§ 102 Abs. 1, § 144 SGG

Eine Berufung ist bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch dann zulassungsbedürftig, wenn im sogenannten Rücknahme- oder Erledigungsstreit darüber gestritten wird, ob das Verfahren (hier: durch Klagerücknahmefiktion) beendet ist.

Urteil des 4. Senats des BSG vom 19.3.2020 – B 4 AS 4/20 R – ECLI:DE:BSG:2020:190320UB4AS420R0 –
Anmerkung von Dr. Tilman Breitkreuz, Hamburg

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.01.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 1 / 2021
Veröffentlicht: 2021-01-05
Dokument Grundsicherung: Klagerücknahmefiktion / Zulassungsbedürftigkeit der Berufung