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Grundsicherung für Arbeitsuchende: Vermögen / Verwertbarkeit

§ 12 SGB II

Bei der Berücksichtigung einer Forderung als Vermögen ist zu prüfen, ob und ggf. mit welchem Gegenwert die Verwertungsmöglichkeiten durch Veräußerung und Beleihung perspektivisch innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab Antragstellung hätte realisiert werden können.

Urteil des 4. Senats des BSG vom 30. 8. 2010 – B 4 AS 70/09 R –

Anmerkung von Torsten Koepke, Darmstadt

Seiten 646 - 654

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.11.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 11 / 2011
Veröffentlicht: 2011-11-08
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Dokument Grundsicherung für Arbeitsuchende: Vermögen / Verwertbarkeit