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Grundsicherung für Arbeitsuchende: Schlüssiges Konzept

§ 22 SGB II

Ein Grundsicherungsträger kann im Rahmen seiner „Methodenfreiheit“ ein Konzept zur empirischen Ableitung der angemessenen Bruttokaltmiete unter Einbeziehung von Angebots- und Nachfrageseite wählen, wenn die für schlüssige Konzepte aufgestellten und entwicklungsoffenen Grundsätze eingehalten werden.

Urteil des 4. Senats des BSG vom 18.11.2014 – B 4 AS 9/14 R – Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Dr. Nadja Anders, Chemnitz, abgedruckt in diesem Heft S. 434 ff.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.08.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 8 / 2015
Veröffentlicht: 2015-08-04
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Dokument Grundsicherung für Arbeitsuchende: Schlüssiges Konzept