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Grundsicherung für Arbeitsuchende: Mehrbedarf kostenaufwändige Ernährung

§ 21 Abs. 5 SGB II

Anspruch auf Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung besteht nicht, solange der Leistungsberechtigte keine Kenntnis von dem objektiv bestehenden besonderen Ernährungsbedarf hat.

Urteil des 14. Senats des BSG vom 20.2.2014 – B 14 AS 65/12 R –

Anmerkung von Christian Grube, München

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.02.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 2 / 2015
Veröffentlicht: 2015-02-12
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Dokument Grundsicherung für Arbeitsuchende: Mehrbedarf kostenaufwändige Ernährung