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Grundsicherung für Arbeitsuchende: Leistungsausschluss / Ersatzfreiheitsstrafe

§ 7 Abs. 4 SGB II; § 43 StGB

Wer eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt, hält sich in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung auf und ist unabhängig von gewährten Vollzugslockerungen grundsätzlich von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.

Urteil des 14. Senats des BSG vom 24. 2. 2011 – B 14 AS 81/09 R –

Anmerkung von Dr. Manfred Hammel, Stuttgart

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.03.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 3 / 2012
Veröffentlicht: 2012-03-05
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Dokument Grundsicherung für Arbeitsuchende: Leistungsausschluss / Ersatzfreiheitsstrafe