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Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft / Wohngemeinschaft

§ 22 SGB II

Lebt ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger nicht in einer Bedarfsgemeinschaft, sondern in einer bloßen Wohngemeinschaft, ist bei der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft nach der Produkttheorie allein auf ihn als Einzelperson abzustellen.

Urteil des 14. Senats des BSG vom 18. 6. 2008 – B 14/11b AS 61/06 R –

Anmerkung von Torsten Koepke, Darmstadt

Seiten 614 - 619

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.10.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 10 / 2009
Veröffentlicht: 2009-10-01
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Dokument Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft / Wohngemeinschaft