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Grundsicherung für Arbeitsuchende: Bedarf für Unterkunft / Rückgriff auf Wohngeldtabelle

§ 22 SGB II; § 12 WoGG

Erfolgt eine Begrenzung der Unterkunftsleistungen durch die Werte der Wohngeldtabelle plus Zuschlag und ist für die Wohnortgemeinde im Vergleichsraum keine eigene Mietenstufe festgelegt, ist unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten die Mietenstufe einer anderen Gemeinde im Vergleichsraum zugrunde zu legen.

Urteil des 4. Senats des BSG vom 16.6.2015 – B 4 AS 44/14 R
Anmerkung von Klaus Lauterbach, Halle (Saale)

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.09.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 9 / 2016
Veröffentlicht: 2016-09-05
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Dokument Grundsicherung für Arbeitsuchende: Bedarf für Unterkunft / Rückgriff auf Wohngeldtabelle