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Grundsicherung für Arbeitsuchende: Alg II/Umzug eines Unter-25-Jährigen

§ 22 Abs. 5 SGB II

Urteil des 14. Senats des BSG vom 25.4.2018 – B 14 AS 21/17 R – ECLI:DE:BSG:2018:250418UB14AS2117R0 –

Die Zusicherung des kommunalen Trägers, nach einem Umzug eines volljährigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren Bedarfe für Unterkunft und Heizung anzuerkennen, ist nur bei einem Umzug in eine Unterkunft erforderlich, über die durch den Leistungsberechtigten vor dem Umzug ein Vertrag abgeschlossen wird.

Anmerkung von Gert Kohnke, Dortmund/Michael Grosse, Dortmund

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.02.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 2 / 2019
Veröffentlicht: 2019-02-05
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Dokument Grundsicherung für Arbeitsuchende: Alg II/Umzug eines Unter-25-Jährigen