• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Grundsicherung Arbeitsuchende: „Zwangsrente“

§§ 12a, 5 SGB II

1. Die Unbilligkeitsverordnung regelt abschließend die Ausnahmetatbestände, bei deren Vorliegen Leistungsberechtigte zur Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente nicht verpflichtet sind.

2. Die Aufforderung an Leistungsberechtigte zur Beantragung einer vorrangigen Leistung steht im Ermessen der Jobcenter.

Urteil des 14. Senats des BSG vom 19.8.2015 – B 14 AS 1/15 R –
Anmerkung von Udo Geiger, Berlin

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.07.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 7 / 2016
Veröffentlicht: 2016-07-04
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Grundsicherung Arbeitsuchende: „Zwangsrente“