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Grundsicherung Arbeitsuchende: Unterkunftsbedarf Alleinerziehende

§ 22 SGB II

1. Wohnraumförderungsrechtliche Sonderregelungen, die auf persönliche Lebensverhältnisse des Hilfebedürftigen Bezug nehmen (hier: Alleinerziehung), sind bei Bestimmung der Wohnflächen als Teil der Ermittlung einer abstrakt angemessenen Referenzmiete im Vergleichsraum nicht zu berücksichtigen.

2. Umstände, die eine besondere Bindung an das nähere soziale Umfeld begründen, können die Obliegenheiten der Leistungsempfänger einschränken, die Kosten der Unterkunft zu senken.

Urteil des 14. Senats des BSG vom 22. 8. 2012 – B 14 AS 13/12 R –

Anmerkung von Carsten Stölting, Detmold

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.09.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 9 / 2013
Veröffentlicht: 2013-09-04
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Dokument Grundsicherung Arbeitsuchende: Unterkunftsbedarf Alleinerziehende