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Grundsicherung Arbeitsuchende: Sanktion / Bedarfsgemeinschaft

§§ 7, 22, 31 SGB II

Ist die Sanktion gegen ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit dem Wegfall der Leistungen für Unterkunftsaufwendungen verbunden, kann dies eine Abweichung vom „Kopfteilprinzip“ und höhere Leistungen für Kosten der Unterkunft an die weiteren Bedarfsgemeinschaftsmitglieder rechtfertigen.

Urteil des 4. Senats des BSG vom 23.5.2013 – B 4 AS 67/12 R –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.06.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 6 / 2014
Veröffentlicht: 2014-06-04
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Dokument Grundsicherung Arbeitsuchende: Sanktion / Bedarfsgemeinschaft