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Grundsicherung Arbeitsuchende: Kosten Auszugsrenovierung

§ 22 SGB II

Ist das Jobcenter nicht bereit, die Kosten einer Auszugsrenovierung zu übernehmen, muss es den Hilfebedürftigen in die Lage versetzen, seine Rechte gegenüber dem Vermieter wahrzunehmen.

Urteil des 14. Senats des BSG vom 24. 11. 2011 – B 14 AS 15/11 R –

Anmerkung von Prof. Dr. Yasemin Körtek, Mannheim

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.01.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 1 / 2013
Veröffentlicht: 2013-01-10
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Dokument Grundsicherung Arbeitsuchende: Kosten Auszugsrenovierung