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Grenzüberschreitende Beschäftigung in der Erntehilfe als Herausforderung für das europäische und deutsche Sozialrecht

Lange Zeit war im Fall der grenzüberschreitenden Beschäftigung in der EU „leading case“ das Urteil Calle Grenzshop – ein Sachverhalt , bei dem die Beschäftigten aus wirtschaftlich vergleichbaren Ländern kamen. Ein dänischer Arbeitnehmer war zeitlich zwar überwiegend für einen deutschen Arbeitgeber in Deutschland in der Nähe von Flensburg, zugleich aber im Rahmen dieses Arbeitsverhältnisses auch in Dänemark, wo er seinen Wohnsitz hatte, mindestens 10 Stunden pro Woche tätig, so dass der EuGH hier eine Ausnahme vom Prinzip der Maßgeblichkeit des Beschäftigungslandes bejahte. Insbesondere seit dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten im Jahr 2004 bzw. 2007 fand in den Konstellationen der grenzüberschreitenden Beschäftigung jedoch eine deutliche Verschiebung statt, die sich in der Beschäftigung zwischen Staaten mit deutlichem Entgeltgefälle dokumentierte. Durch das erhebliche Entgeltgefälle in einer Union von Mitgliedstaaten mit sehr unterschiedlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, bedarf es weiterer Überlegungen für geeignete Kategorien, um sozialrechtlichen Verwerfungen insbesondere bei hohem Entgeltgefälle entgegenzutreten. Dieser Beitrag erörtert die Problematik am Beispiel der Erntehelfer*innen unter Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung des EuGH und die letzten Änderungen des SGB IV.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2021.09.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 9 / 2021
Veröffentlicht: 2021-09-03
Dokument Grenzüberschreitende Beschäftigung in der Erntehilfe als Herausforderung für das europäische und deutsche Sozialrecht