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Gesundheitsgefahr durch Legionellen – neue Pflichten für Anlagenbetreiber
42. BImSchV: Bis Ende August 2018 mussten Betreiber Informationen über bestehende Anlagen liefern

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können Quellen für gesundheitsschädliche Legionellen sein. Um dem vorzubeugen, wurde 2017 die 42. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (42. BImSchV) verabschiedet. Diese Verordnung enthält unter anderem eine Anzeigepflicht von Anlagen an die zuständige Behörde. Bis zum 20. August mussten Betreiberinnen und Betreiber von Bestandsanlagen den zuständigen Behörden Informationen über ihre Anlagen liefern. Außerdem enthält die 42. BImSchV Anforderungen an die Anlagen, sowie Prüf- und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 4 / 2018
Veröffentlicht: 2018-11-27
Dokument Gesundheitsgefahr durch Legionellen – neue Pflichten für Anlagenbetreiber