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Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
Rechtliche und praktische Probleme

Nachdem der Bundesrechnungshof in 2015 gerügt hatte, dass in bargeldintensiven Unternehmen (insbesondere Einzelhandel und Gastronomie) jedes Jahr geschätzt 10 Milliarden Euro an Steuern hinterzogen werden, bestand Handlungsbedarf. Dass der Gesetzgeber gegen diese Hinterziehungen vorgeht, ist nicht nur sein Recht, sondern seine Pflicht, weil er Steuergerechtigkeit herstellen muss. Von daher war der gesetzgeberische Ansatz richtig, Manipulationen zu bekämpfen. Dabei ist Hintergrund des gewählten gesetzlichen Eingriffs, dass rund 70 % der Steuerhinterziehungen im bargeldintensiven Einzelhandel auf Manipulationen beruhen, die nachträglich an Kassenaufzeichnungen durchgeführt werden. Dass der Gesetzgeber mit der Neuregelung die Steuerhinterziehungen nicht erkennbar machen kann, die durch eine fehlende oder falsche Erstaufzeichnung ausgelöst wurden, ist dem Gesetzgeber dabei durchaus bewusst und hinnehmbar. Dem BMF ist natürlich klar, dass die aktuelle politische Situation durchaus komfortabel ist, da die große Koalition mit ihren Mehrheiten in Bundestag und (eingeschränkt) Bundesrat sehr viel durchwinken kann, was bei anderen politischen Konstellationen in kurzer Zeit kaum machbar wäre. Von daher verwundert nicht, dass der Gesetzgeber unbedingt vor dem Bundestagswahlkampf in 2017 die Gesetzesänderung durchpeitschen möchte, was letztlich bedeutet, dass die Gesetzesänderung im Bundesgesetzblatt im Frühjahr 2017 veröffentlicht sein muss. Der Zeitdruck, unter dem die redaktionelle Fassung der Gesetzesänderung steht, hat allerdings eine Fülle handwerklicher Fehler ausgelöst, die es nun vor der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag noch zu korrigieren gilt. Einige dieser Fehler werden nachfolgend aufgeführt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2016.11.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 11 / 2016
Veröffentlicht: 2016-11-09

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