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Gerichtsverfahren: Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme / „Beteiligtenvernehmung“

§§ 117, 118, 128 Abs. 1 SGG

Stützt das erstinstanzliche Gericht seine Entscheidung auf den persönlichen Eindruck von einem Beteiligten, darf sich das Berufungsgericht nicht ohne dessen erneute Anhörung über die Glaubwürdigkeitsbeurteilung der Vorinstanz hinwegsetzen.

Urteil des 11. Senats des BSG vom 28. 11. 2007 – B 11a/7a AL 14/07 R –

Anmerkung von Richter am LSG a. D. Dr. Thomas Kunze, Düsseldorf

Seiten 744 - 747

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.12.13
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 12 / 2008
Veröffentlicht: 2008-12-10
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