Gerichtshof der Europäischen Union – Unzulässige Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen:
Nach Ansicht von Generalanwalt Rantos müssen Erwerber eines Fahrzeugs mit einer solchen Abschalteinrichtung einen Ersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller haben
Es sei Sache der Mitgliedstaaten, die Methoden für die Berechnung eines solchen Ersatzanspruchs festzulegen, jedoch unter der Voraussetzung, dass dieser Ersatz in Anwendung des Effektivitätsgrundsatzes dem erlittenen Schaden angemessen ist.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-08-29 |