Generationenungerechtigkeit in der GRV und Korrekturmöglichkeiten
Seit 1992 ist das Rentenniveau massiv gesunken. Der Gesetzgeber hat diese Absenkung jedoch keineswegs gleichmäßig zulasten aller Rentnerinnen und Rentner vorgenommen, sondern gestaffelt nach Renteneintrittsjahren: Je später der Rentenbeginn, desto niedriger die Rente. Diese Ungleichbehandlung wird noch verstärkt, weil die jüngeren Rentner im Laufe ihres Erwerbslebens mit auffällig höheren Beiträgen belastet worden sind als die älteren. Zur Korrektur dieser Ungerechtigkeit bietet sich an, die Renten der älteren Renteneintrittsjahrgänge zukünftig nur noch minimal anzuheben, die Renten der jüngeren hingegen spiegelverkehrt höher.
Seiten 1 - 9
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-01-04 |