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Gebührenrecht: Erhöhung Geschäftsgebühr / Bedarfsgemeinschaft

§ 63 SGB X; §§ 7, 14 RVG; Nr. 1008 VV RVG; § 38 SGB II

In sozialrechtlichen Angelegenheiten ist eine Erhöhung der Geschäftsgebühr bei mehreren Auftraggebern auch dann möglich, wenn ein Rechtsanwalt nur von einem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft beauftragt wird.

Urteil des 4. Senats des BSG vom 27. 9. 2011 – B 4 AS 155/10 R –

Anmerkung von Jaka Curkovic, Mainz

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.12.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 12 / 2012
Veröffentlicht: 2012-11-27
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Dokument Gebührenrecht: Erhöhung Geschäftsgebühr / Bedarfsgemeinschaft