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Für„Gutverdiener“ wird die soziale Sicherheit teurer
Neue Grenzen, Rechengrößen und andere Werte für das Jahr 2018

Mit teilweise höheren Sozialversicherungsbeiträgen haben auch im nächsten Jahr gut verdienende Arbeitnehmer zu rechnen. Wegen gestiegener Einkommen erfahren die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Beiträge zu entrichten sind, eine bereits zur Routine gewordene Anhebung. Dies geht aus der „Sozialversicherungs­Rechengrößenverordnung 2018“ hervor, die das Bundeskabinett verabschiedet hat. Grundlage für die Erhöhung der Rechengrößen ist die Entwicklung der Bruttolöhne und ­-gehälter im Jahr 2016. Diese waren nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums in den alten Bundesländern um 2,33 Prozent und in den neuen Ländern um 3,11 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Insofern hat die Bundesregierung beim Erlass der Verordnung keinen Ermessensspielraum. Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung erhöhen sich 2018 im Westen von 6.350 auf 6.500 Euro (78.000 Euro im Jahr) und in Ostdeutschland von 5.700 auf 5.800 Euro (69.600 Euro jährlich). Bei der Einführung des Euro im Jahr 2002 hatten die entsprechenden monatlichen Werte noch 4.500 bzw. 3.750 Euro betragen. In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegt die Grenze bei monatlich 8.000 Euro (West) bzw. 7.150 Euro (Ost), auf das Jahr hochgerechnet bei 96.000 bzw. 85.800 Euro. Nach wie vor besteht, auch mehr als 25 Jahre nach der deutschen Einigung, in der Renten­, Knappschafts­ und Arbeitslosenversicherung – im Gegensatz zu Kranken­ und Pflegeversicherung – die Trennung in die Regelkreise Ost und West mit unterschiedlichen Werten und Grenzen. Nach dem Willen des Gesetzgebers werden sie bis zum Jahr 2025 angeglichen sein. Rechtsgrundlage dafür ist das „Rentenüberleitungs­Abschlussgesetz“.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2017.11.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 11 / 2017
Veröffentlicht: 2017-11-15
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