• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Frühwarnindikatoren gemäß der EU-Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen
Notwendigkeit und Aufbau eines Frühwarnsystems für KMU

Die EU-Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen (im Folg.: RLprävRR) fordert in Art. 3 die Bereitstellung von Frühwarnsystemen. Ziel ist es, Krisen möglichst früh zu erkennen, um mit präventiven Restrukturierungsmaßnahmen existenzgefährdenden Verschärfungen vorzubeugen. Der Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung des BDU strebt an, ein einfaches und nutzerfreundliches Frühwarnsystem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu entwickeln und dies öffentlich zugänglich zu machen. Im Rahmen dieses Beitrags wird ein Zwischenbericht über den Arbeitsstand im Hinblick auf die Erarbeitung eines entsprechenden Frühwarnsystems gegeben.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2020.02.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7784
Ausgabe / Jahr: 2 / 2020
Veröffentlicht: 2020-03-04
Dokument Frühwarnindikatoren gemäß der EU-Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen