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Fortschritt auf dem digitalen Weg im Gesundheitswesen: Die eGK gilt seit 1. Januar 2015 bundesweit
Eine Bestandsaufnahme anlässlich der Einführung

Seit Jahresbeginn ist sie Pflicht und einziger offizieller Versicherungsnachweis bei der Behandlung durch einen Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten, wenn ein Krankenkassen-Patient die Rechnung nicht privat begleichen will, die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Streit zwischen den Beteiligten hat zu einer neunjährigen Verzögerung geführt. Ursprünglich sollte sie, im Jahre 2003 beschlossen, 2006 eingeführt werden. Die neue Karte enthält als Neuerung das digitale Foto des Versicherten, wodurch Verwechslungen vorgebeugt und der Kartenmissbrauch eingedämmt werden soll, und einige Angaben zur Person des Patienten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Krankenversicherungs-Nummer. Allerdings können medizinische Daten darauf noch nicht gespeichert werden. Gerade die Angst vor einem möglichen Datenmissbrauch hatte in der Vergangenheit dazu geführt, dass Krankenkassen-Mitglieder das Foto für die E-Card verweigerten. Nach Angaben der gesetzlichen Krankenkassen und ihres Spitzenverbandes sind aber inzwischen rund 99 % der 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten im Besitz

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 3 / 2015
Veröffentlicht: 2015-03-13
Dokument Fortschritt auf dem digitalen Weg im Gesundheitswesen: Die eGK gilt seit 1. Januar 2015 bundesweit